Drittzahlerregelung

Wie erkenne ich HKIV-Mitglieder?
Die Mitglieder der HKIV haben orangefarbige Vignetten mit Angabe ihrer ENSS-Nummer und dem Code 600 in der Ecke rechts oben.
Sie können Personen, die Anspruch auf die erhöhte Beteiligung haben, an dem Code unten auf der Vignette erkennen. In diesem Fall endet der Code auf 1 (zB.: 101/101).
Darüber hinaus verfügen unsere Mitglieder über eine soziale Drittzahlerkarte mit Angabe ihrer Namen und der Gültigkeitsdauer der Karte.
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Wie wirdt die Regelung gehandhabt?
Nach der Konsultation zahlt der Patient nur seinen Eigenanteil und gibt Ihnen eine Vignette. Sie behalten die ärztliche Bescheinigung und kleben eine Vignette darauf.
Zur Beachtung: Die soziale Drittzahlerregelung gilt nur für Konsultationen in Ihrer Praxis.
Wie erhalten Sie die Erstattung?
Ab dem 1.1.2019 ist die einzige Kontaktstelle für die papierenen Rechnungen:
Unsere Geschäftsstelle Malmedy für alle deutschsprachigen Leistungserbringer/ Pflegeeinrichtungen.
HKIV Malmedy
Wibaldstraße 5
4960 Malmedy
080/33.08.96
Der Dienst Gesundheitspflege unserer Zentralverwaltung in Brüssel für alle wallonischen und Brüsseler Leistungserbringer und Pflegeeinrichtungen.
HKIV Dienst Gesundheitspflege
Rue du Trône 30A
1000 Brüssel
02/229.34.33
Der Regionaldienst Antwerpen für alle flämischen Leistungserbringer/Pflegeeinrichtungen.
HKIV Antwerpen
Frankrijklei 81-83 bus 3
2000 ANTWERPEN
03/220.75.55
Wo kann ich zusätzliche Etiketten bestellen?
Zusätzliche Etiketten können sie kostenlos bei Ihrer HKIV-Kontaktstelle oder online Etiketten bestellen.
Weitere Infos?
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sicht bitte an Ihre HKIV-Kontaktstelle.