25.01.2021
Verlängerung Geburtsurlaub für Arbeitnehmer
Für eine Geburt ab dem 1.1.2021, gilt ein Geburtsurlaub von 15 Tagen statt 10.
Diese Tage müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt aufnehmen.
Die ersten 3 Tage gehen zu Lasten Ihres Arbeitgebers (100% Lohn). Die nächsten 12 Tage gehen zu lasten der HKIV (82% des begrenzten Bruttolohnes).
Vom Ersatzeinkommen behält die HKIV auch noch 11,11% als Berufssteuervorabzug ein.
Reichen Sie Ihren Antrag bei der HKIV ein und legen Sie einen Auszug der... Lesen Sie mehr