Verlängerung Geburtsurlaub für Arbeitnehmer

Geburtsurlaub
25.01.2021

Für eine Geburt ab dem 1.1.2021, gilt ein Geburtsurlaub von 15 Tagen statt 10.

Diese Tage müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach der Geburt aufnehmen.

Die ersten 3 Tage gehen zu Lasten Ihres Arbeitgebers (100% Lohn). Die nächsten 12 Tage gehen zu lasten der HKIV (82% des begrenzten Bruttolohnes).

Vom Ersatzeinkommen behält die HKIV auch noch 11,11% als Berufssteuervorabzug ein.

Reichen Sie Ihren Antrag bei der HKIV ein und legen Sie einen Auszug der Geburtsurkunde bei.

Das Auskunftsblatt, das wir Ihnen danach zuschicken, müssen Sie ausgefüllt an uns zurücksenden, um Ihre Zulage zu berechnen.